51%* Gas weniger Energiekosten
für 5 Jahre garantiert

* Berechnet auf Basis Ihrer letzten Jahresrechnung. Sie erhalten diesen Betrag jährlich über fünf Jahre – ausgezahlt in monatlichen Zuschüssen.
Nachstehend finden Sie ein Beispiel ▼

Was bedeutet das konkret für Sie?

Beispiel für einen durchschnittlichen Haushalt in Österreich

Strom
Verbrauch: 4.000–4.500 kWh/Jahr
Jahresrechnung: 1.160–1.305 €
Ihr Zuschuss:
51 € pro Monat
= 612 € pro Jahr
= 3.060 € in 5 Jahren (gesamt)
Gas
Gas
Verbrauch: 14.000–16.000 kWh/Jahr
Jahresrechnung: 1.764–2.016 €
Ihr Zuschuss:
77 € pro Monat
= 924 € pro Jahr
= 4.620 € in 5 Jahren (gesamt)
Gas
Strom & Gas
Verbrauch: 4.000–4.500 kWh Strom + 14.000–16.000 kWh Gas/Jahr
Jahresrechnung: 2.924–3.321 €
Ihr Zuschuss:
128 € pro Monat
= 1.536 € pro Jahr
= 7.680 € in 5 Jahren (gesamt)

Basis: durchschnittliche Marktwerte für Österreich. Individuelle Werte können je nach Verbrauch und Tarif abweichen.

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Fragen & Antworten zum EXERGON Einsparungsservice (FAQ)

Kompakte Übersicht zu Servicegebühr, Zuschuss über 5 Jahre, Start & Ablauf, Energievertrag, Service Desk und Sonderfällen.

Das Wichtigste zuerst
In 2 Minuten verstehen: Was Sie erhalten, wie Sie starten, was Sie NICHT tun müssen
1. Was erhalte ich mit dem EXERGON-Service?

Mit dem EXERGON-Service erhalten Sie einen festen Zuschuss, der über 5 Jahre ausgezahlt wird.

Konkret heißt das:

• Sie erhalten 60 monatliche Zuschusszahlungen (über 5 Jahre).
• Die Zahlung geht direkt an Ihren Energieversorger (EVU), damit sie dort Ihrem Energiekonto gutgeschrieben wird.
• Die genaue Höhe sehen Sie vor Vertragsabschluss: Geben Sie im Formular unten Ihre Verbrauchsdaten ein – der Zuschussbetrag wird transparent angezeigt.

Ihr persönlicher Service Desk wird freigeschaltet, sobald Ihre Servicegebühr eingegangen ist und die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist. Die Freischaltung erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche danach.

2. Wie schließe ich den Vertrag ab?

Der Abschluss ist einfach und dauert nur wenige Minuten:

1. Formular unten ausfüllen (z. B. Name, Adresse, E-Mail und die abgefragten Energiedaten).
2. Nutzungsbedingungen akzeptieren.
3. Servicegebühr bezahlen.

Nach Eingang der Servicegebühr und nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist wird Ihr Service Desk freigeschaltet (in der Regel innerhalb einer Woche). Ab dann sehen Sie dort alle Details und können Angaben bei Bedarf selbst aktualisieren.

3. Wo und wann gebe ich die Daten für meinen Energieversorger ein?

Die Daten für Ihren Energieversorger tragen Sie im Service Desk ein – dieser wird freigeschaltet, nachdem Ihre Servicegebühr eingegangen ist und die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist.

Aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen trennen wir diese Angaben bewusst vom Bestellformular.

Sie können die Daten sofort eintragen – oder später: Sie haben dafür bis zu 11 Monate Zeit. Spätestens vor Beginn der Zuschusszahlungen müssen die Angaben vollständig sein, damit Ihr Energieversorger die Zahlung richtig zuordnen kann.

Typische Angaben sind z. B. Kundennummer, Vertragskonto oder Zahlungsreferenz. Diese finden Sie meist auf Ihrer letzten Energierechnung oder im Online-Portal Ihres Energieversorgers. Im Service Desk erhalten Sie dazu zusätzlich konkrete Hinweise, wo Sie die Angaben bei Ihrem Anbieter finden.

4. Was muss ich NICHT tun?

Ihr Energieversorger bleibt derselbe, Ihr Vertrag bleibt derselbe, Ihr Tarif bleibt derselbe.

Das heißt:

• Sie müssen keinen neuen Energieversorger suchen.
• Sie müssen keine neuen Tarife vergleichen.
• Sie müssen keinen neuen Vertrag abschließen.
• Alles bleibt beim Alten – und Sie erhalten durch unseren Zuschuss eine spürbare Entlastung Ihrer Energiekosten, ohne jährliche Wechsel-Routine.

Sie bleiben ganz normal Kunde Ihres bisherigen Energieversorgers.

5. Könnte ich den Vertrag widerrufen, wenn ich es mir anders überlege?

Ja. Als Verbraucher haben Sie selbstverständlich das gesetzliche Recht, Ihren Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Datum des Vertragsabschlusses.

Wenn Sie widerrufen, wird der Vertrag rückabgewickelt – Details zum Ablauf und zur Ausübung des Widerrufs finden Sie in der Widerrufsbelehrung in den Nutzungsbedingungen.

Hinweis zur operativen Abgrenzung: Der Service Desk wird erst nach Zahlungseingang und nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist freigeschaltet.

Teilnahme & Grundverständnis
Wer kann teilnehmen und was ist EXERGON (nicht)?
6. Wer kann den EXERGON-Service nutzen?

Der Service richtet sich an private Haushalte (Verbraucher) mit einem regulären Strom- oder Gasvertrag. Unternehmer, Betriebe und andere gewerbliche Abnehmer sind ausgeschlossen.

7. Liefert EXERGON Strom oder Gas?

Nein. EXERGON ist kein Energieversorger (EVU) und liefert keine Energie. Sie beziehen Strom oder Gas weiterhin ausschließlich von Ihrem bestehenden Energieversorger.

8. Muss ich meinen Energieversorger oder Tarif wechseln?

Nein. Ihr Energievertrag bleibt unverändert. Sie können Ihren Anbieter natürlich freiwillig wechseln – dann müssen Sie nur die neuen Daten im Service Desk aktualisieren, damit die Zuschusszahlung richtig gutgeschrieben wird.

Servicegebühr & Rechnung
Zahlung, Rechnung, Abgrenzung zur Energierechnung
9. Was ist die Servicegebühr?

Die Servicegebühr ist das Entgelt für unseren Service. Damit erstellen wir Ihren Zuschuss, betreiben den Service Desk und organisieren die Zuschusszahlungen an Ihren Energieversorger.

10. Bekomme ich eine Rechnung von EXERGON?

Ja. Für die Servicegebühr erhalten Sie eine Rechnung von uns. Die Rechnung wird Ihnen per E-Mail übermittelt, sobald Ihre Servicegebühr eingegangen ist und die gesetzliche Widerrufsfrist abgelaufen ist.

Die Energierechnung für Energie, Netz, Abgaben und sonstige Kosten erhalten Sie weiterhin ausschließlich von Ihrem Energieversorger.

Zuschuss & Start
Stichtag, Beginn der Zahlungen, Monatsrhythmus
11. Wann beginnen die Zuschusszahlungen genau?

Die Zuschusszahlungen beginnen 12 Monate nach dem Stichtag – und zwar zum nächsten 1. des Folgemonats.

Stichtag ist der spätere Zeitpunkt aus:
• Eingang Ihrer Servicegebühr auf unserem Konto, oder
• Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist.
Maßgeblich ist dabei der Folgetag nach dem späteren Zeitpunkt.

Beispiel:
Sie schließen am 03. Februar ab und überweisen die Servicegebühr. Die Servicegebühr geht am 06. Februar bei uns ein. Die 14-tägige Widerrufsfrist endet am 17. Februar. Dann ist der Stichtag der 18. Februar. 12 Monate später ist der 18. Februar des Folgejahres – die erste Zuschusszahlung erfolgt dann am 1. März. Danach erfolgt 5 Jahre lang die Zahlung jeweils am 1. eines jeden Monats.

12. Wohin wird der Zuschuss gezahlt?

Der Zuschuss wird direkt an Ihren Energieversorger (EVU) überwiesen, damit er Ihrem Energiekonto gutgeschrieben wird.

Dafür braucht Ihr Energieversorger einen eindeutigen Zuordnungshinweis – z. B. Kundennummer, Vertragskonto oder Zahlungsreferenz. Diese Angaben hinterlegen Sie im Service Desk.

13. Wie lange laufen die Zuschusszahlungen?

Der Zuschuss läuft grundsätzlich 5 Jahre und wird in 60 monatlichen Zahlungen geleistet.

14. Übernimmt EXERGON meine Energierechnung vollständig?

Nein. EXERGON leistet einen Zuschuss in der im Formular angezeigten Höhe. Ihre restlichen Energiekosten und Ihr Vertrag mit Ihrem Energieversorger bleiben unverändert.

Service Desk & Änderungen
Daten verwalten, E-Mail ändern, Energieversorgerdaten aktualisieren, Benutzer-ID
15. Was ist der EXERGON Service Desk?

Der Service Desk ist Ihr persönlicher Online-Bereich. Dort können Sie z. B.:

• Ihre Energieversorgerdaten hinterlegen oder ändern (z. B. Kundennummer/Zahlungsreferenz).
• Ihre E-Mail-Adresse aktualisieren.
• Ihre Informationen und Statusangaben einsehen.
• Supportfälle melden, wenn etwas unklar ist oder nicht funktioniert.

16. Kann ich meine Energieversorgerdaten später ändern?

Ja. Sie können Ihre Energieversorgerdaten im Service Desk jederzeit aktualisieren – z. B. wenn Sie umziehen oder den Anbieter wechseln. Wichtig ist, dass die Angaben spätestens vor Beginn der Zuschusszahlungen vollständig und korrekt sind.

17. Was mache ich, wenn sich meine E-Mail-Adresse ändert?

Sie können Ihre E-Mail-Adresse jederzeit im Service Desk aktualisieren. Bitte halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell, damit wir Sie bei Rückfragen oder wichtigen Hinweisen zuverlässig erreichen können.

18. Ich habe meine Benutzer-ID verloren – was soll ich tun?

Bitte prüfen Sie zunächst, ob Sie die Servicegebühr bereits überwiesen haben. Das weitere Vorgehen hängt davon ab, welcher Fall auf Sie zutrifft:

1. Wenn Sie die Servicegebühr bereits überwiesen haben

Ihre Benutzer-ID sollte im Verwendungszweck Ihres Überweisungsbelegs oder Ihrer Kontoauszüge stehen. Bitte prüfen Sie daher:

  • Ihren Onlinebanking-Kontoauszug
  • den PDF- oder Papierbeleg Ihrer Überweisung der Servicegebühr
  • gegebenenfalls Ausdrucke der Bestätigungsseite

Wenn Ihre Benutzer-ID dort angegeben ist, können Sie diese sofort für den Login verwenden.

Wenn Ihre Benutzer-ID nicht auf dem Überweisungsbeleg steht

Falls Ihre Benutzer-ID auf dem Überweisungsbeleg nicht vermerkt wurde oder falsch eingegeben wurde, können Sie sich nicht in den Service Desk einloggen.

Für diesen Fall stellen wir ein eigenes, geschütztes Upload-Formular bereit, über das Sie Ihren Überweisungsbeleg sicher übermitteln können. Wir prüfen anschließend:

  • ob tatsächlich eine Servicegebühr eingegangen ist,
  • ob die Zahlung einem bestehenden Nutzer zugeordnet werden kann,
  • an welchem Datum die Zahlung eingelangt ist,
  • ob alle Angaben mit unserem System plausibel übereinstimmen.

Nach positiver Prüfung erhalten Sie von uns eine Nachricht zur weiteren Vorgehensweise.
Klicken Sie hier, um Ihren Überweisungsbeleg hochzuladen.

Bitte beachten Sie die Bearbeitungszeit

Alle Bestellungen einer Woche (Montag bis Sonntag) werden am darauffolgenden Freitag systemseitig eingespielt und aktualisiert.

Wir können Rückfragen zu verlorenen Benutzer-IDs daher erst bearbeiten, nachdem dieser Aktualisierungslauf abgeschlossen ist.

Sie erhalten unsere Rückmeldung üblicherweise am darauffolgenden Montag. Bitte planen Sie eine Bearbeitungszeit von rund einer Woche ein.

2. Wenn Sie die Servicegebühr noch nicht überwiesen haben

In diesem Fall besteht noch kein aktiver Vertrag.

Sie können einfach eine neue Anforderung über das Formular zur Servicenutzung auslösen und erhalten sofort eine neue Benutzer-ID. Die alte, ungenutzte Benutzer-ID wird systemseitig automatisch ausgemustert.

Umzug & Anbieterwechsel
Was tun bei Änderungen?
19. Was muss ich tun, wenn ich den Energieversorger wechsle?

Tragen Sie im Service Desk die neuen Daten Ihres Energieversorgers ein (z. B. neuer Anbieter und neue Kundennummer/Zahlungsreferenz). Dann kann der Zuschuss weiterhin korrekt gutgeschrieben werden.

20. Ich ziehe innerhalb Österreichs oder Deutschlands um – muss ich kündigen?

In der Regel nicht. Bei einem Umzug gibt es oft einen neuen Energievertrag und damit neue Kundennummern oder Referenzen. Bitte aktualisieren Sie diese Daten rechtzeitig im Service Desk.

Besondere Situationen
Erster Haushalt, Probleme, Support
21. Ich habe noch keine Jahresenergierechnung (erster Haushalt) – kann ich den Service trotzdem nutzen?

Das geht leider noch nicht. Für die Berechnung benötigen wir Referenzwerte aus einer vollständigen Jahresenergierechnung.

Sobald Sie nach etwa einem Jahr Ihre erste Jahresrechnung haben, können Sie den Service gerne nutzen.

22. Mein Zuschuss wurde beim Energieversorger nicht gutgeschrieben – was kann die Ursache sein?

Bitte prüfen Sie zuerst diese Punkte:

1. Haben Sie im Service Desk den richtigen Energieversorger ausgewählt?
2. Stimmt die Kundennummer / Zahlungsreferenz exakt so, wie sie auf Ihrer Rechnung steht?
3. Haben Sie kürzlich den Anbieter gewechselt oder sind umgezogen (dann brauchen wir neue Daten)?

Wenn etwas nicht passt, korrigieren Sie es bitte im Service Desk. Wenn alles korrekt ist und das Problem bleibt, senden Sie uns bitte eine Nachricht über den Service Desk.

23. An wen kann ich mich wenden, wenn ich darüber hinaus Fragen habe?

Bitte lesen Sie zuerst diese FAQ und prüfen Sie Ihre Angaben im Service Desk. Wenn danach noch etwas offen ist, können Sie uns über den Service Desk jederzeit kontaktieren.

24. Was passiert nach den fünf Jahren (nach 60 Zuschusszahlungen)?

Wenn alle 60 Zuschusszahlungen geleistet wurden, endet der Zuschuss automatisch.

Wenn Sie den Service weiterführen möchten, können Sie den Vertrag grundsätzlich verlängern. Optimalerweise erfolgt das rechtzeitig vor Ende (z. B. etwa ein Jahr vorher), damit ein nahtloser Übergang möglich ist und keine neue Vorlaufzeit entsteht.

Zuschuss-Rechner & Formular zur Servicenutzung

Bitte füllen Sie die folgenden Felder aus.
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Wo möchten Sie künftig weniger bezahlen?
Hinweis
Bitte geben Sie Ihre Jahresrechnung brutto ein – das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben und Gebühren,
den Betrag, den Sie beim Energieversorger zahlen müssen, ohne Cent-Beträge.
Mindestbetrag 300 €, maximal 15 000 €.
Electricity Icon Strom
Servicegebühr
Das erhalten Sie für 60 Monate als Zuschuss von EXERGON
Bitte Jahresrechnung eingeben.
Hinweis
Bitte geben Sie Ihre Jahresrechnung brutto ein – das heißt inklusive aller Steuern, Abgaben und Gebühren,
den Betrag, den Sie beim Energieversorger zahlen müssen, ohne Cent-Beträge.
Mindestbetrag 300 €, maximal 15 000 €.
Gas Icon Gas
Servicegebühr
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